1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebot, Pflichtenheft) haben Vorrang.
2. Angebote und Auftragsbestätigung
- Angebote sind 30 Tage gültig.
- Für aufwendige Angebotserstellungen kann eine Pauschale von 60 € berechnet werden.
- Nach Annahme eines Angebots ist eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Kunden erforderlich (E-Mail, Messenger, Brief). Mit Bestätigung akzeptiert der Kunde diese AGB.
- Preisänderungen bei Material-, Energie- oder Transportkosten sind zulässig, wenn sie nachweislich nicht von Nevo zu vertreten sind.
3. Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung und Abnahme zu begleichen.
- Ratenzahlungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
- Zahlungen erfolgen in Euro per Überweisung oder PayPal; anfallende Transfergebühren trägt der Kunde.
- Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
4. Vorkasse und Abschlagszahlungen
Ab einem Auftragswert von 1.500 € gilt folgender Zahlungsplan:
- 60 % Anzahlung bei Auftragserteilung,
- 40 % nach Abnahme.
Werden vereinbarte Teilzahlungen nicht eingehalten, kann NEVO vom Vertrag zurücktreten.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt gelieferte Ware Eigentum von Nevo. Software wird lizenziert, nicht übereignet. Bei Unternehmern gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt gemäß BGB.
6. Lieferungen und Leistungen
- Leistungen werden nach Auftrag und geltenden Normen (DIN, VDE, BDSG, DSGVO) erbracht.
- Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart.
- Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Lieferengpässe, Netzausfälle, Krankheit, Streik) führen zu angemessenen Fristverlängerungen.
- Verzögerungen durch Fremdfirmen oder Lieferanten berechtigen nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen.
7. Abnahme
- Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme und Einweisung.
- Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen.
- Teilabnahmen sind zulässig.
- Die Dokumentation (z. B. Konfiguration, Seriennummern, Prüfprotokoll) gilt als Bestandteil der Abnahme.
8. Garantie und Gewährleistung
- Für installierte Geräte gilt die jeweilige Herstellergarantie (in der Regel 2 Jahre). Diese freiwillige Leistung des Herstellers berührt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Gesetzliche Gewährleistung:
- gegenüber Verbrauchern: 2 Jahre,
- gegenüber Unternehmern: 1 Jahr bei neu gelieferten Sachen,
- bei Bauwerksleistungen gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB: 5 Jahre.
- Garantieansprüche entfallen bei unsachgemäßer Handhabung, Eigenumbauten oder Manipulation.
- Austausch defekter Komponenten erfolgt kostenfrei, sofern ein Garantiefall vorliegt.
9. Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde sorgt für bauseitige Stromversorgung, Datensicherung und Schutz der Anlage.
- Eigenleistungen und nachträgliche Umbauten erfolgen in eigener Verantwortung.
- Datenverluste, Fehlfunktionen oder Schäden durch Stromausfälle liegen in seiner Verantwortung.
- Videoanlagen müssen mit Hinweisschildern kenntlich gemacht werden.
- Für Anlagen, die durch Dritte oder den Kunden selbst in Betrieb genommen oder verändert werden, übernimmt Nevo keine Haftung.
10. Haftung
- Nevo haftet unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; für leichte Fahrlässigkeit besteht keine Haftung, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
- Haftung für entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
- Keine Haftung für Fremdverschulden (z. B. Stromausfälle, Netzstörungen, fehlerhafte Passwörter, Eingriffe Dritter, Eigeninstallationen oder Herstellungsfehler).
- Fernzugriffe erfolgen ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe des Kunden und werden protokolliert.
11. Wartung und Service
Nevo bietet auf Wunsch Wartungs- und Serviceverträge für installierte Systeme an. Unterbleibt eine regelmäßige Wartung, entfällt die Haftung für daraus resultierende Ausfälle oder Störungen. Wartungsintervalle werden individuell im Vertrag oder Angebot festgelegt.
12. Fernwartung / Remote-Zugriff
- Fernzugriffe erfolgen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Fernzugriff nur temporär zu gewähren. Eine dauerhafte Verbindung erfolgt ausschließlich auf Wunsch und Verantwortung des Kunden.
- Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird abgeschlossen, sofern personenbezogene Daten betroffen sind.
13. Software und Updates
- Software wird dem Kunden als Nutzungslizenz überlassen; Eigentum an der Software wird nicht übertragen.
- Funktionsupdates oder sicherheitsrelevante Aktualisierungen können kostenpflichtig sein.
- Die Verantwortung für die Datensicherung vor Software-Updates liegt beim Kunden.
14. Widerruf (nur Verbraucher)
Verbraucher können binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Der Widerruf ist schriftlich (E-Mail oder Brief) an Nevo zu richten.
- Bereits erbrachte Leistungen sowie individuell bestellte oder angefertigte Ware sind zu vergüten.
- Versiegelte, geöffnete oder installierte Produkte sind vom Widerruf ausgeschlossen.
- Bei individuell angefertigten oder speziell bestellten Produkten kann eine Aufwandspauschale von bis zu 25 % des Warenwerts erhoben werden.
- Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde.
Widerrufsformular (zum Kopieren/Ausdrucken)
Hiermit widerrufe ich den Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / Lieferung:
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Name:
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Anschrift:
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Datum / Unterschrift:
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15. Datenschutz
Nevo verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und BDSG. Kundendaten werden nicht an Dritte verkauft. Bei Video-, Alarm- und Zutrittssystemen ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und sorgt für Transparenz, Hinweisschilder und Speicherfristen. Der Kunde erfüllt die Informationspflichten nach Art. 13 ff. DSGVO gegenüber betroffenen Personen. Bei Fernwartung kann ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO sind auf Anfrage oder über die Website erhältlich.
16. Videoüberwachung
- Videoüberwachung ist nur auf eigenem Grundstück zulässig; Bereiche von Nachbarn oder öffentlichem Raum dürfen nicht erfasst werden.
- Aufzeichnungen dürfen nicht veröffentlicht werden.
- Speicherfrist nach Art. 5 DSGVO (in der Regel maximal 72 Stunden, soweit keine berechtigten Interessen entgegenstehen).
17. Schadensersatz bei unberechtigtem Widerruf oder Auftragsabbruch
Bricht der Kunde den Auftrag nach Fertigung oder Bestellung ab, sind entstandene Material- und Arbeitskosten zu erstatten.
18. Verjährung bei verdeckten Mängeln
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bestehen keine Ansprüche mehr, außer bei arglistiger Täuschung.
19. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Für Verträge mit Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz von Nevo (57614 Steimel). Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Vertragssprache ist Deutsch. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
Stand: Oktober 2025